Erklärung zur Barrierefreiheit
- Geltungsbereich dieser Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website von André Rode, erreichbar unter:
www.gutachter-rode.de - Gesetzliche Grundlage
Die Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit ergibt sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen umsetzt. Gemäß § 1 BFSG gilt dieses Gesetz für bestimmte Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher bereitstellen. - Keine Verpflichtung zur Barrierefreiheit nach BFSG
Nach sorgfältiger Prüfung stellt André Rode fest, dass er nicht unter die Verpflichtungen des BFSG fällt. Der Grund hierfür ist:
Kleinstunternehmensausnahme gemäß § 2 Nr. 17 BFSG
Das BFSG sieht für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte sowie ein Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro) eine Ausnahme von der Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit vor.
André Rode hat derzeit weniger als 10 Mitarbeiter und bleibt unterhalb der genannten Umsatz- und Bilanzgrenzen.
- Freiwillige Maßnahmen
Trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung erkennt André Rode die Bedeutung der Barrierefreiheit an und plant langfristig Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit, soweit wirtschaftlich möglich. - Kontakt für Rückfragen
Sollten Sie Fragen zur digitalen Barrierefreiheit auf der Website haben, kontaktieren Sie mich gerne:
E-Mail-Adresse: info@gutachter-rode.de
Telefon: +49 171 1782728 - Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung der Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Adresse: Hannah-Arendt-Platz 2, 30159 Hannover
Telefon: 0511 120-4007
E-Mail-Adresse: Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de