Erklärung zur Barrierefreiheit

  1. Geltungsbereich dieser Erklärung
    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website von André Rode, erreichbar unter:
    www.gutachter-rode.de

  2. Gesetzliche Grundlage
    Die Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit ergibt sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen umsetzt. Gemäß § 1 BFSG gilt dieses Gesetz für bestimmte Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher bereitstellen.

  3. Keine Verpflichtung zur Barrierefreiheit nach BFSG
    Nach sorgfältiger Prüfung stellt André Rode fest, dass er nicht unter die Verpflichtungen des BFSG fällt. Der Grund hierfür ist:

    Kleinstunternehmensausnahme gemäß § 2 Nr. 17 BFSG
    Das BFSG sieht für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte sowie ein Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro) eine Ausnahme von der Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit vor.

    André Rode hat derzeit weniger als 10 Mitarbeiter und bleibt unterhalb der genannten Umsatz- und Bilanzgrenzen.

  1. Freiwillige Maßnahmen
    Trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung erkennt André Rode die Bedeutung der Barrierefreiheit an und plant langfristig Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit, soweit wirtschaftlich möglich.

  2. Kontakt für Rückfragen
    Sollten Sie Fragen zur digitalen Barrierefreiheit auf der Website haben, kontaktieren Sie mich gerne:
    E-Mail-Adresse: info@gutachter-rode.de
    Telefon: +49 171 1782728

  3. Durchsetzungsverfahren
    Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung der Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:

    Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
    Adresse: Hannah-Arendt-Platz 2, 30159 Hannover
    Telefon: 0511 120-4007
    E-Mail-Adresse: Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de

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