Modernes Einfamilienhaus mit rotem Backstein, weißen Fenstern, einer weißen Haustür, einem kleinen Vorgarten mit verschiedenen Pflanzen und einem außen angebrachten Heizgerät neben der Garage unter blauem Himmel.

Die seit dem 1. Januar 2024 geltenden Vorschriften markieren einen entscheidenden Schritt im Klimaschutz und in der Modernisierung von Heizsystemen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das zentrale Regelwerk für Energieeffizienz und Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden in Deutschland. Die Novelle vom 16. Oktober 2023 und die seit dem 1. Januar 2024 geltenden Vorschriften markieren einen entscheidenden Schritt im Klimaschutz und in der Modernisierung von Heizsystemen.

Hintergrund und Ziele des GEG

  • Klimaschutz: Umsetzung nationaler und europäischer CO₂-Reduktionsziele.
  • Energieeffizienz: Reduzierung des Primärenergiebedarfs von Neubauten und Bestandsgebäuden.
  • Erneuerbare Energien: Stärkung von Solarthermie, Wärmepumpen und Biomasse.

Mit der letzten Novellierung soll vor allem der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen beschleunigt werden und Deutschland einen weiteren Schritt in Richtung Klimaneutralität bis 2045 machen.

Zentrale Neuerungen seit 16. Oktober 2023

  1. Geltungsbeginn: Die wichtigsten Änderungen traten am 1. Januar 2024 in Kraft.
  2. 65 %-Vorgabe: In Neubaugebieten dürfen seit Anfang 2024 nur noch Heizungen installiert werden, die mindestens 65 % ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken.
  3. Übergangsfristen für bestehende Gebäude und Ausnahmen bei speziellem Neubau außerhalb ausgewiesener Neubaugebiete.

Auswirkungen für Neubauten

  • Verpflichtende 65 %-Quote: Solarthermie, Wärmepumpe oder Biomasse-Pelletheizung.
  • Planungssicherheit: Bauträger und Architekten müssen frühzeitig auf erneuerbare Heizkonzepte setzen.
  • Langfristige Ziele: Vollständige Erfüllung der 65 %-Quote für alle Neubauten bis spätestens Mitte 2028.

Übergangsfristen für Bestandsgebäude

  • Flexible Anpassung: Eigentümer erhalten Zeitfenster, um Bestandsheizungen schrittweise zu modernisieren.
  • Kommunale Wärmeplanung: Koordination von Sanierungsmaßnahmen im Einklang mit städtischen und regionalen Klimazielen.

Kommunale Wärmeplanung

  • Großstädte (≥ 100.000 Einwohner): Vorlage bis Mitte 2026 verpflichtend.
  • Kleinere Städte: Frist bis Mitte 2028.
  • Inhalt: Analyse der vorhandenen Wärmeversorgung, Potenzial assessment für erneuerbare Wärme und Maßnahmenkatalog für den Ausbau.

Ausblick und Zukunftsperspektiven

  1. Rechtliche Weiterentwicklung: Weitere Verschärfungen denkbar – z. B. höhere Erneuerbaren-Anteile oder Verschärfung der Effizienzstandards.
  2. Technologische Innovation: Wärmepumpen mit höherer Leistung, Sektorkopplung mit Photovoltaik und Power-to-Heat-Systemen.
  3. Marktchancen: Installateure, Energieberater und Handwerksbetriebe profitieren von steigender Nachfrage und Förderprogrammen.

Warum das Thema bleiben wird

  • Steigende Energiepreise: Effiziente und erneuerbare Heizsysteme entlasten langfristig die Haushaltskasse.
  • Klimaziele: Deutschland ist im nationalen und EU-Vergleich zu weiteren CO₂-Einsparungen verpflichtet.
  • Investitionssicherheit: Frühe Umrüstung schafft Wertsteigerung und bessere Finanzierungsbedingungen.
  • Gesetzliche Kontinuität: Das GEG wird fortlaufend angepasst und bleibt zentraler Treiber für nachhaltiges Bauen und Modernisieren.

Fazit
Das Gebäudeenergiegesetz bleibt auch künftig ein Schlüsselwerkzeug im deutschen Klimaschutz und prägt die Bau- und Modernisierungsbranche maßgeblich. Von der Novelle 2023 profitieren Umwelt, Wirtschaft und Gebäudeeigentümer gleichermaßen – denn wer jetzt auf erneuerbare Heiztechnik setzt, sichert sich Kostenvorteile und Zukunftsfähigkeit.

Möchten Sie wissen, was die Neuerungen konkret für Hausbesitzer oder Bauherren bedeuten, oder welche Fördermöglichkeiten aktuell zur Verfügung stehen? Sprechen Sie mich gerne an!

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